📊 Steuerliche Optimierung – so sparst du bis zu 10.000 € Steuern für dein Kind
Viele Eltern nutzen bereits den jährlichen Freibetrag von 1.000 € für Kapitalerträge. Doch mit wachsendem Depotwert entstehen Buchgewinne, die – wenn man sie rechtzeitig realisiert – komplett steuerfrei bleiben können. Entscheidend ist dabei: rechtzeitig handeln!
Grundbegriffe
Bevor wir ins Detail gehen, eine kurze Erklärung der beiden wichtigsten Instrumente: Sparer-Pauschbetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung. Beide brauchen wir für unser Juniordepot.
Sparer-Pauschbetrag
- Das ist der steuerfreie Betrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne.
- Höhe:
- 1.000 € pro Jahr für Ledige
- 2.000 € pro Jahr für Verheiratete (gemeinsame Veranlagung)
- Damit dieser Freibetrag berücksichtigt wird, stellt man bei der Bank einen Freistellungsauftrag.
- 👉 Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt zeitlich unbegrenzt, bis man ihn ändert oder widerruft.
- Solange deine Kapitalerträge unter dem eingetragenen Betrag bleiben, zieht die Bank keine Abgeltungssteuer ab.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Die NV-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument vom Finanzamt.
👉 Einfach erklärt:
Mit dieser Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass man keine Einkommensteuer zahlen muss – zum Beispiel, weil das Einkommen so gering ist, dass es unter dem Grundfreibetrag liegt.
📌 Grundfreibetrag 2025:
- Für Ledige und damit Kinder: 11.784 € pro Jahr
Solange das gesamte Einkommen (inkl. Löhne, Renten, Zinsen usw.) darunter bleibt, fällt keine Einkommensteuer an. Taschengeld zählt nicht zum Einkommen.
📌 Wofür braucht man sie?
- Banken und Sparkassen ziehen normalerweise automatisch Abgeltungssteuer (25 %) auf Zinsen und Kapitalerträge ab.
- Wenn man aber mit seinen Einkünften unter dem Freibetrag bleibt, kann man mit der NV-Bescheinigung verhindern, dass die Bank Steuern abzieht.
- So bekommt man die Zinsen oder Dividenden brutto = netto ausgezahlt.
👤 Typische Fälle:
- Schüler:innen, Studierende oder Rentner:innen mit kleinem Einkommen
⚠️ Wichtig:
Die NV-Bescheinigung muss man beim Finanzamt beantragen und der Bank im Original geben. Sie gilt in der Regel maximal 3 Jahre und kann danach neu beantragt werden.
Den Freistellungsauftrag für das Juniordepot solltet ihr direkt nach Eröffnung beantragen.
Die NV-Bescheinigung erst später, das verdeutlichen wir an 2 Beispielen.
🧒 Beispiel 1: Kind ist 12 Jahre alt
- 💼 Depotwert: 50.000 €
- 📈 1 thesaurierender ETF
- 📉 Kursgewinne (nicht realisiert): 20.000 €
- ✅ Freistellungsauftrag (1.000 € p.a.) ist eingerichtet
- Dein Kind läuft Gefahr, dass die Ausschüttungsgleichen Erträge >1.000€ ausfallen, dann werden Steuern fällig!
👉 Handlung:
- Jetzt NV-Bescheinigung beantragen → Gilt jeweils für 3 Jahre, beim Finanzamt kostenlos beantragen → Ab Ausstellung: Sämtliche Kapitalerträge bis zum steuerlichen Grundfreibetrag (11.604 € in 2025) steuerfrei
🧒 Beispiel 2: Kind ist 14 Jahre alt
- 💼 Depotwert: 70.000 €
- 📈 Kursgewinne: 30.000 € (nicht realisiert)
- Diese Kursgewinne müsste Euer Kind versteuern, wenn es ETFs verkaufen möchte. Das wären ungefähr 8000€
🧾 Ziel:
Jährlich steuerfreie Kursgewinne realisieren, damit bis zum 18. Geburtstag kein versteuerbarer Buchgewinn mehr besteht
✅ Handlung:
- NV-Bescheinigung vorhanden? Falls nein: sofort beantragen
- ETF-Teile verkaufen und sofort wieder kaufen
- Ziel: jährlich 12.000 € Kursgewinne steuerfrei realisieren
- Wichtig: ETF-Anteile werden nach dem FIFO-Prinzip verkauft (“first in, first out”) → Die ältesten Positionen zählen!
- Beispiel:
- Älteste ETF-Anteile: Kaufwert 10.000 € mit 8.000 € Gewinn
- Zweitälteste Anteile: Kaufwert 10.000 € mit 4.000 € Gewinn
- → Um 12.000 € steuerfrei zu realisieren, Für 22.000 € ETF verkaufen, alles darüber hinaus bleibt unangetastet
- Nächstes Jahr wiederholen → ETF erneut in Höhe der nächsten Kursgewinne verkaufen und zurückkaufen
💡 Extra-Tipp: Steuersimulation bei comdirect nutzen
Im persönlichen Login unter „Steuerübersicht → Simulation“ kannst du prüfen, wie viel realisierbarer Gewinn entsteht – perfekt für die optimale Verkaufsstrategie.
🎯 Das Ziel:
Bis zum 18. Geburtstag (bzw. solange das Kind kein eigenes Einkommen hat):
- ✅ Alle Kursgewinne sind realisert & steuerfrei
- ✅ Das Depot ist dann „steuerlich jung“ → Keine Altlasten mehr → auch in der Entnahmephase (z. B. Studium, Rente) keine Versteuerung der alten Gewinne
Hier nochmal die Übersicht:
Alter | Maßnahme | Ziel |
bis 13 Jahre | Freistellungsauftrag | Ausschüttungen abdecken |
ab 12 bis Jahre bzw ca 50.000 € Depotgröße | NV-Bescheinigung beantragen | Vorbereitung zur Gewinnrealisierung |
ab 14 Jahre jährlich | ETF-Verkauf & direkter Rückkauf | Steuerfreie Realisierung von Kursgewinnen |
bis 18. Geburtstag | Wiederholen | Gewinne wurden komplett realisiert |
ab 18 Jahre | Prüfen ob Kind Einkommen hat | ggf. Strategie anpassen |
⚠️ Hinweis:
Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar.
Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und dienen der allgemeinen Orientierung.
Für eine individuelle steuerliche Einschätzung wende dich bitte an einen Steuerberaterin.